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   VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19 OL   

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https://dejure.org/2020,38869
VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19 OL (https://dejure.org/2020,38869)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2020 - 80 K 25.19 OL (https://dejure.org/2020,38869)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 80 K 25.19 OL (https://dejure.org/2020,38869)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Zum anderen erfassen sie ein tätiges Abrücken von der Tat, insbesondere durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Dem Strafmaß des Urteils - Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen - kommt schon wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme grundsätzlich keine indizielle Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 - juris Rn. 33f.).

    Wenn schon nach der von der Kammer geteilten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Besitz von kinderpornographischen Schriften bei einem Lehrer unabhängig von deren Anzahl und Inhalt in der Regel zu einem endgültigen Vertrauensverlust beim Dienstherrn und der Allgemeinheit führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 - juris Rn. 31 ff., so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2020 - OVG 80 D 4.19 - UA Bl. 16), muss dies erst recht in Fällen wie dem vorliegenden gelten, bei dem es zu sexuellen Missbrauchshandlungen durch den Lehrer selbst gegenüber einem ihm anvertrauten Schüler gekommen ist.

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11/10 - juris Rn. 74).

    Jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11/10 - juris Rn. 82).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15

    Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Grundsätzlich folgt aus einer derart gravierenden Distanzverletzung eines Lehrers wie dem monatelange Führen einer Beziehung mit einem minderjährigen Schüler, bei der es mehrfach zu sexuellen Handlungen gekommen ist, ein irreparabler Vertrauensverlust, der es den Schülern und den Eltern unzumutbar macht, sich und ihr Kind einem solchen Lehrer weiterhin anzuvertrauen (vgl. OVG Koblenz, a.a.O. Rn. 31 ff. sowie Urteil vom 8. März 2016 - 3 A 10861/15 - juris Rn. 64 ff. ).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 17.12

    Lehrer; Besitz von kinderpornografischen Bilddateien; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Auch wenn der Beklagte, was mangels halbwegs aktueller dienstlicher Beurteilungen nicht aktenkundig ist, ordentliche dienstliche Leistungen gezeigt haben sollte, wäre dies für sich genommen nicht geeignet, gravierende Pflichtverstöße wie die vorliegenden in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2013 - 2 B 17/12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt jedoch nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83/08 - juris Rn. 10 ff., sowie Beschluss vom 28. Juni 2010 - 2 B 84/09 - juris Rn. 13 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Dies gilt erst recht bei innerdienstlichen Dienstvergehen wie hier, bei denen der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24/16 - juris Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11

    Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
    Körperliche Distanz hat daher das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern auch dann zu prägen, wenn der Schüler bzw. die Schülerin mit deren Aufgabe einverstanden ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2012 - 3 A 11426/11 - juris Rn. 27; BayVGH, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 16a D 03.2067 - juris Rn. 100 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 - juris Rn. 94; VG Münster Urteil vom 23. Januar 2018 - 13 K 1651/16.O - juris Rn. 66 ff.).
  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst durch Begehung eines außerdienstlichen

  • VG Münster, 23.01.2018 - 13 K 1651/16

    Entfernung aus dem Dienst ; Distanzverstoß

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07

    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem

  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 16a D 03.2067

    Volksschullehrer, Versuchter sexueller Missbrauch in sechs Fällen, Zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 81 D 1.11

    Kommunaler Wahlbeamter; hauptamtlicher Bürgermeister; Dienstpflichtverletzung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2021 - 80 D 5.20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Studienrat - innerdienstliches

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Beklagten mit Urteil vom 3. Juli 2020 (- VG 80 K 25.19 OL -, veröffentlicht in juris) aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
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